Aufforderung zur Rechtsbeugung? Helga Stieglmeier widerspricht!

Aufforderung zur Rechtsbeugung? Helga Stieglmeier widerspricht!

Die Unterstellung von Landrat Bayerstorfer ich würde zur Rechtsbeugung auffordern, stellt eine neue Qualität im politischen Diskurs im Landkreis dar

Sind andere politische Meinungen jetzt schon rechtswidrig?! Folgt hier demnächst eine strafrechtliche Verfolgung?!

Es geht hier nicht um eine behauptete Rechtsbeugung, sondern um eine integrationsfreundliche Auslegung aufenthaltsrechtlicher Regelungen bei der Ausbildungs- und Arbeitsmarktmigration. Intention des Bundesgesetzgebers war es 2016 mit der Schaffung der sog. 3+2-Regelung, die Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu fördern.

Diesen Willen des Bundesgesetzgebers hat die bayerische Staatsregierung durch eine extrem restriktive Auslegung stets konterkariert.

Trotzdem haben auch die Landkreise einen gewissen Spielraum, wenn es um die Bewilligungspraxis von Beschäftigungserlaubnissen geht. Damit lassen sich auch die sehr unterschiedlichen Bewilligungsquoten erklären.

Dieser Spielraum wird aber aus politischen Motiven in Erding offenbar nicht ausgenutzt – im Gegenteil sogar noch enger gefasst – zum Nachteil der ausbildungsinteressierten Geflüchteten, aber auch der Bürgerinnen und Bürger, die Steuern und Sozialabgaben zahlen.

Auf Bundesebene weigert sich die CSU nach wie vor den von vielen geforderten Spurwechsel (aus dem Asylverfahren in die Ausbildungs- und Arbeitsmigration) einzuführen. Damit verhindert die CSU auf allen politischen Ebenen, dass Integration gelingt und ist auf allen Ebenen für die hohen Ablehnungsraten politisch verantwortlich.