
Antrag von Bündnis 90/ die Grünen im Stadtrat Erding:
1. Bei neuen Bebauungsplänen stehen genügend geeignete und weitgehend schattenfreie Solarflächen auf Dächern, Fassaden, Lärmschutzwällen und versiegelten Flächen für die vorwiegende Eigenversorgung im Bereich Wärme und Strom zur Verfügung. (Ausnahme: die bestehende Verschattungssituation erlaubt dies nicht)
2. Für die Einschränkungen dieser Flächen gilt nur der jeweils gültige Stand der bayerischen Bauordnung (weitergehende Vorgaben werden nicht angewandt).
3. In bestehenden Bebauungsplänen werden Befreiungsanträge bzgl. bestehender solarer Einschränkungen genehmigt (im Rahmen der bayerischen Bauordnung).
4. In Quartieren werden geeignete Speicher eingeplant um Wärme z.B. aus Solarthermieanlagen und Blockheizkraftwerken saisonal einlagern zu können, damit sie in der Heizperiode zur Verfügung steht.
Die einzelnen Punkte sind getrennt abzustimmen.
Begründung: Gerade erst hat der Weltklimarat in seinem Sonderbericht auf die dramatischen Folgen des Klimawandels hingewiesen und rasches Handeln in sämtlichen Bereichen der Gesellschaft angemahnt, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen.
Dazu gehören radikale und schnelle Änderungen auch bei städtischen Infrastrukturen, so die Autoren. D.h. vor Ort eine weitgehend CO2-freie Energieversorgung zu errichten gehört zur kommunalen Daseinsvorsorge.
Mit der aktuellen Fassung des Baugesetzbuches sind Planer und Kommunen ebenfalls explizit aufgefordert, die Nutzung erneuerbarer Energien in der Bauleitplanung als Belang zu berücksichtigen (§1, Abs. 5, Nr. 7 BauGB).
Derzeit decken wir in der BRD knapp 40% des Strombedarfs und 13% des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien. Die wesentlichen Säulen werden hier zukünftig Wind und Sonne sein, da hier das Potential am größten ist und die Kosten niedrig.
In Bayern müssen wir uns jedoch wegen der 10H-Abstandsvorgabe derzeit auf den Aus-bau der Solarenergie konzentrieren. Die Verlagerung der Wärmeversorgung auf Wärmepumpen und bei der Mobilität auf elektri-sche Antriebe wird den derzeitigen Strombedarf weiter erhöhen und braucht deshalb zusätz-liche erneuerbare Erzeugungskapazitäten.
Solarflächenbedarf: Da die Energieverbräuche im gewerblichen Bereich schwer einzuschätzen sind, müssen sie von Fall zu Fall individuell bestimmt werden und für Ihre Deckung entsprechende Lö-sungen erarbeitet werden. Die nachfolgende Betrachtung bezieht sich deshalb nur auf den Bereich Wohnen.
Bei aktuellem EnEV Standard (viele Sanierungen nötig) werden pro Bewohner 20m² Solarfläche für Strom und Wärme benötigt. Damit die Elektromobilität weitgehend klimaneutral wird, kommen je Elektro-Fahrzeug bei 10.000km/a weitere 20m² dazu. Falls wegen zu geringer Neigung der zur Verfügung stehenden Fläche eine Aufständerung der Module notwendig wird, vergrößert sich die Stellfläche teils erheblich.
Um den Freiland-Flächenverbrauch dafür möglichst gering zu halten, sollten vorrangig Dächer, Fassaden, versiegelte Flächen (z.B. überdachte Parkplätze) und Lärmschutzwände genutzt werden. Die Bebauungspläne sind deshalb so zu gestalten, dass die oben genannten Flächen weitgehend schattenfrei und in geeigneter Neigung und Orientierung zur Verfügung stehen.
Langzeitspeicher: Um Überschüsse der Solarthermieanlagen von Sommer und Herbst, sowie die ungenutzte Wärme von Blockheizkraftwerken in der Heizperiode nutzen zu können sind große unterirdischen Speicher nötig (Erdsonden, Wasser, etc.). Ebenso können Überschüsse der zukünftig zunehmend volatilen Stromerzeugung als Wärme dort eingelagert werden, anstatt die Anlagen abzuregeln, wofür die Netzbetreiber sogar Vergütungen zahlen.
Mit freundlichen Grüßen Günther Kuhn, Herbert Maier, Helga Stieglmeier