
Die Verkehrssituation am „Wesener Tor“ ist vor allem für den nicht-motorisierten Verkehr sehr unbefriedigend und gefährlich.
Auch die Barrierefreiheit ist nicht gegeben, so kann z.B. ein Rollstuhlfahrer nur auf der Straße durch das Tor fahren, auch für einen Rollator oder Kinderwagen ist der ohnehin sehr schmale Gehweg im Tor ungeeignet.
Diese Verkehrsteilnehmer müssen auf die Straße ausweichen, noch dazu durchqueren die Autofahrer das Tor oft in unangemessen hoher Geschwindigkeit.
Wie inzwischen bekannt wurde, sollen sich im Bereich des angrenzenden ehemaligen Kaufhauses „Outlet Gruber“ bauliche Veränderungen (Sanierung oder Abriß) ergeben.
Die Stadt Dorfen sollte in diesem Zusammenhang unbedingt versuchen, einen Durchgang, ähnlich wie am „Altöttinger Tor“ für den nicht motorisierten Verkehr zu realisieren!
Da sich das o.g. Gebäude im Sanierungsgebiet befindet, könnte die Stadt Dorfen evtl. (sollte das Gebäude verkauft werden) ein bedingtes Vorkaufsrecht für einen Durchgang geltend machen.
Die GAL im Dorfener Stadtrat beantragt, -die rechtlichen und baulichen Voraussetzungen für einen Durchgang am „Wesener Tor“ zu prüfen und in Verhandlungen mit den Eigentümern zu treten -für die Planung, den Grunderwerb und die Realisierung des Durchgangs im ersten Schritt 300 000€ in den Haushalt 2019 einzustellen