
Hier lesen sie die weiteren Fragen an Landrat Bayerstorfer und unseren Antrag:
Nach wie vor sind wir der Meinung, dass die Kündigung des Sozialdienstes katholischer Frauen nicht gerechtfertigt war und dass diese vom Kreisausschuss hätte beschlossen werden müssen.
Anhand der Zahlen können wir keine Dringlichkeit erkennen, die eine Behandlung im Kreisausschuss aus Termingründen verhindert hätte.
In Ihrer Antwort erläutern Sie: „Der Landkreis Erding … gleicht das Defizit aus, die Beträge ab 2010 sind nachfolgend aufgeführt.“ Für 2016 geben Sie an, dass das Defizit 165.942,32 € beträgt. Damit erwecken Sie den Eindruck, dass der Landkreis Erding für eben 165.942,32€ aufkommen müsste. Dies ist aber nach unserem Wissen nicht korrekt, da das Defizit ja von den Landkreisen Erding, Ebersberg und Freising ausgeglichen wird. Nach unserer Berechnung liegt der Erdinger Anteil bei rund 65.000€. Ist dies richtig?
Zu unserer Frage nach einem geregelten Übergang erläutern Sie, dass der Trägerwechsel zum 1.3.18 erfolgen wird. Das heißt, dass bis 28.2.2018 die Mitarbeiterinnen des SkF die Betroffenen betreuen und am nächsten Tag evtl. neue Fachkräfte im Haus sind? Wie soll in diesem Fall eine nahtlose fachliche Betreuung von traumatisierten Frauen und Kindern gewährleistet sein? Der neue Träger übernimmt ja keine Gegenstände, sondern Menschen mit Schicksalen, Frauen, die zu den Mitarbeiterinnen des SkF Vertrauen aufgebaut haben. Gerade bei Gewalterfahrungen ist Vertrauen erstmal sehr schwierig herzustellen und ist gleichzeitig unendlich wichtig. Wir gehen auch davon aus, dass aus Datenschutzgründen Unterlagen über Bewohnerinnen nicht weiter gegeben werden.
Wenn der neue Träger am 1.3.2018 antritt, ist dann eine Besetzung des Telefons in der Nacht vom 28.2. auf den 1.3. gewährleistet?
Sie schreiben weiter, dass die Interventionsstelle erhalten bleiben soll. Nach unserem Wissen besteht hier ein Kooperationsvertrag des SkF mit der Polizei, mit Kündigungsfrist bis Jahresende, heißt 31.12.2017. Wie soll die Zeit zwischen 31.12.2017 und 1.3.2018 geregelt werden?
Alle Ehrenamtlichen haben sich mit dem SkF solidarisch erklärt und kündigen ihre Mitarbeit am Frauenhaus auf. Wie möchten Sie sicher stellen, dass ausreichend Ehrenamtliche für dieses schwierige Thema (Gewalt an Frauen) gefunden werden? Was passiert, wenn dies nicht der Fall ist?
Sehr geehrter Herr Landrat, Sie schreiben, dass im Moment eine Leistungsbeschreibung erarbeitet wird.
Dazu stellen wir folgenden Antrag:
Begründung: Da der Kreisausschuss über die Vergabe der Trägerschaft entscheidet, muss gewährleistet sein, dass sich die Kreisrätinnen und Kreisräte ausreichend und verantwortungsbewußt vorbereiten können.
Newsletter bestellen und informiert sein
Grüne Politik unterstützen und spenden
Grüne Politik machen und Mitglied werden