
Am Ende der Tagesordnung einer jeden Kreistags- und Ausschusssitzung steht der Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen. Hier haben die Kreistagsmitglieder die Möglichkeit Sachfragen zu stellen und der Landrat gibt ebenfalls Entscheidungen und Informationen bekannt. Weder zu Anfragen noch zu Bekanntgaben gibt es eine Diskussion und Bekanntgaben und Anfragen gibt es sowohl im öffentlichen wie auch im nicht-öffentlichen Teil. Dabei muss beachtet werden, dass Bekanntgaben aus dem nicht-öffentlichen Teil durch die Kreisrät*innen in der Öffentlichkeit nicht kommentiert werden dürfen.
Die Kündigung der Trägerschaft des Frauenhauses hat Landrat Bayerstorfer unter Bekanntgaben in zwei nicht-öffentliche Sitzungen des Kreisausschusses gelegt. D.h. dazu konnte in der Öffentlichkeit niemand Stellung beziehen. Nachdem der Sozialdienst katholischer Frauen die Kündigung öffentlich bekannt gegeben hatte, konnten wir unsere Kritik daran äußern. Ein wesentlicher Kritikpunkt der Grünen Fraktion ist hierbei, dass die Kündigung nicht im Kreisausschuss – dem dafür zuständigen Gremium – diskutiert und evtl. beschlossen wurde.
In der Kreistagssitzung vom 24.7.2017 nutzte Landrat Bayerstorfer wieder das Instrument der Bekanntgabe – diesmal im öffentlichen Teil – um seine Sicht der Dinge darzustellen. Dies beinhaltete nun massive Kritik und Unterstellungen sowohl gegenüber dem Träger, als auch gegenüber ehrenamtlich tätigen Frauen im Frauenhaus. Natürlich wurden auch Mitglieder der Grünen sowie der SPD-Fraktion massiv angegriffen.
Durch diesen Trick in die Geschäftsordnungskiste verhinderte Bayerstorfer eine Diskussion. Ich finde, das ist ein Mißbrauch der Geschäftsordnung! In der Sitzung fand er damit den Beifall der Republikaner – die CSU-Fraktion schwieg (betreten).
Helga Stieglmeier
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