
Die Behindertenrechtsbewegung in Deutschland hat ihre Ursprünge in den 1960/70er Jahren zeitgleich mit dem “Disability Rights Movement” in den USA und der zweiten Welle der Frauenrechtsbewegung.
Im Jahr 1994 fand die UNESCO-Weltkonferenz statt, die das Ziel hatte, politische Beschlüsse für eine “Bildung für alle” auf den Weg zu bringen. Ziel war es, insbesondere Schulen darin zu unterstützten, allen Kindern mit ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht zu werden. Der Begriff Inklusion ist aber noch so viel mehr. Sie bezieht sich auf alle Menschen, unabhängig von ihren physischen, intellektuellen, sozialen, emotionalen, sprachlichen oder anderen Fähigkeiten.
Leider wird gegenwärtig der Begriff Inklusion in der Gesellschaft kontrovers diskutiert. Vergleichbar mit der Entwicklung im Dritten Reich zeigt sich in Zeiten, in denen es um die Verteilung knapper Ressourcen geht, die Tendenz, an den scheinbar Schwächsten in der Gesellschaft sparen zu wollen. Über den Wert eines Menschen zu diskutieren, kann nicht akzeptiert werden. Wir sollten uns, im Sinne von “Wider dem Vergessen” an die Vergangenheit erinnern und es auf keinen Fall erneut dazu kommen lassen, dass hunderttausende Menschen umgebracht werden.
Vor allem sind Menschen mit Behinderung sicher nicht schwach. Vielmehr hat es die Gesellschaft immer noch nicht geschafft, sämtliche Barrieren zur selbstbestimmten, ganzheitlichen Teilhabe aller Menschen zu beseitigen. Sie hindern Kinder daran, sich gemeinsam auf den Weg ins Leben zu machen, sich gegenseitig zu helfen und voneinander zu lernen. Der Film “Die Kinder der Utopie” zeigt auf beeindruckende Weise, wie Jugendliche später noch, durch die Inklusion einer Mitschülerin, für ihr späteres Leben positiv geprägt sind. Ich freue mich, dabei geholfen zu haben, den Film auch in Erding ins Kino zu bringen und mich im Anschluss mit dem Publikum über Erfahrungen und Aufgaben in Erding sprechen zu können.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 zu deren Einhaltung verpflichtet. Heute und morgen findet in Genf die zweite Staatenprüfung Deutschlands vor dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen statt, in der die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erneut überprüft wird. Bereits im Rahmen der letzten Staatenprüfung hat der UN-Fachausschuss Deutschland dazu ermahnt, die bestehenden Sonderwelten abzubauen und sowohl im Bildungsbereich als auch in der Arbeitswelt durch inklusive Strukturen zu ersetzen.
Der Bezirk Oberbayern ist auf Bezirksebene dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Inklusion zu ergreifen. Mit der Wahl des Inklusionsbeirates 2021 vollzog der Bezirkstag einen der wichtigen Schritte hin zur konsequenten Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenkonvention. Dieser soll nachhaltig und konsequent die Wünsche, Ideen und Bedarfe der Betroffenen aufgreifen und in das politische Handeln einbinden. Im Sinne der Partizipation soll gemeinsam mit den Behinderten an diesen Zielen gearbeitet werden, ganz im Sinne von “Nichts über uns ohne uns!”
Auch in den nächsten Jahren steht der Bezirkstag noch vor großen Herausforderungen. Deshalb setzen wir uns weiterhin für folgende Ziele ein:
Rechte für Menschen mit Behinderung.
Ich habe es mit meinem Leben bereits bewiesen, dass Inklusion möglich ist. Es ist ein langer Weg dahin, dass in Bayern die Voraussetzungen zur Normalität von Behinderung, Vielfältigkeit und Diversität geschaffen sind. Deshalb lud Johannes Becher vergangenen November zu einem Runden Tisch zum Thema “Inklusion” ein, um zu berichten, welche Maßnahmen BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Landtag zur Inklusion einbringen. Wir nahmen aber auch viele Anliegen, wie den Fachkräftemangel mit, die noch gelöst werden müssen.