
Die Sitzung des Ausschuss für Struktur, Verkehr und Umwelt am 23.03. war geprägt von intensiven, teilweise hitzigen Diskussionen über die B15neu und einen Antrag von Grünen und ÖDP zu den geplanten Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA.
Die B15neu stand auf der Tagesordnung, weil ein erneuter Beschluss gegen den Neubau im Landkreis Erding gefasst werden sollte. Obwohl der Kreistag sich erst im Dezember dagegen ausgesprochen hatte, war es Landrat Bayerstorfer aufgrund der Entwicklungen seitdem wichtig, dass sich das Gremium nochmal gegen eine geplante Trasse im Landkreis Erding äußert. Mir erschloss sich die Notwendigkeit nicht, da sich im Wesentlichen nichts geändert hat seitdem und sich Landrat Bayerstorfer auch Ende Januar mit den Beteiligten in Staatskanzlei, Ministerien und Landkreisen auf einen Kompromiss geeinigt hatte, der sowohl Meldung der Osttrasse als auch den Ausbau der B 15 alt nach Berlin beinhaltete. Diesem Kompromiss widerspricht meines Erachtens der Beschluss vom Montag.
Das ist aus meiner Sicht aber trotzdem nebensächlich, weil wir Grüne im Landkreis Erding, ebenso wie die Grünen im Landkreis Mühldorf gegen jeglichen Aus- und Neubau der B15 sind. Es sind statt dessen Verkehrskonzepte notwendig, die mehr Güterverkehr von der Straße und auf die Schiene bringen. Außerdem ist die B15neu eine der am wenigsten befahrenen Bundesstraßen überhaupt. Und große Teile des innerörtlichen Verkehrs im Bereich Dorfen sind hausgemacht. Deshalb habe ich gegen den Beschluss des Ausschusses gestimmt.
Der Antrag von ÖDP und Grünen zu TTIP, CETA und TISA (nachzulesen hier: http://www.gruene-erding.de/home/home-single/article/antrag_der_kreistagsfraktionen_buendnis_90die_gruenen_und_oedp_zu_ttip/) sollte nach Meinung des Landrats mangels Zuständigkeit gar nicht beraten werden. Deshalb wurde zunächst die Befassungskompetenz des Ausschusses diskutiert. Die Antragsteller waren der Meinung, dass der Landkreis wegen direkter Betroffenheit vor allem im Bereich Daseinsvorsorge, aber auch bei öffentlichen Ausschreibungen sehr wohl eine Befassungskompetenz besitzt. Obwohl diese bis zuletzt bestritten wurde, wurde letztlich über den Antrag abgestimmt. Nur drei Kreisräte stimmten zu. Auch ein wesentlich weniger weitgehender Antrag der SPD wurde anschließend bei Stimmengleichheit abgelehnt.
Wir werden dieses Thema am 19.04. bei einem Frühschoppen zu den Freihandelsabkommen mit MdB Uwe Kekeritz wieder aufgreifen.
Die Berichterstattung zu den Sitzungen finden Sie u.a auf den Seiten von Merkur-Online und SZ Online
Noch eine Anmerkung: Landrat Bayerstorfer verwendete in diesem Zusammenhang den Begriff des imperativen Mandats. Deshalb sei es undemokratisch, die an den Verhandlungen zu den Abkommen beteiligten Abgeordneten mit Beschlüssen dieser Art zu beeinflussen. Das ist gleich in doppelter Hinsicht falsch.
1. Die Abgeordneten des Bundestags haben KEIN imperatives Mandat. Das würde nämlich folgendes bedeuten:
"Ein imperatives Mandat ist ein Mandat, bei dem ein Abgeordneter an inhaltliche Vorgaben der von ihm Vertretenen gebunden ist. Damit kann sowohl der Bindungszwang von Delegierten an ihn entsendende Partei-Vereinsgliederungen, als auch der des Abgeordneten an den direkten Willen des wählenden Bürgers gemeint sein. Folgt er nicht der Linie der ihn entsendenden Organisationsgliederung oder dem Wählerwillen, kann er abgesetzt werden." (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Imperatives_Mandat)
2. Es ist in keiner Weise verwerflich und undemokratisch die EntscheiderInnen auf mögliche Konsequenzen ihrer Entscheidungen hinzuweisen. Das passiert täglich. Durch Gremien, Lobbyismus, Medien usw. Denn nur aufgrund dieser Informationen und Stellungnahmen können Abgeordnete dann bestmöglich informiert ihrem Gewissen folgen.
Florian Geiger