
Die Kreistagsfraktion beantragt die proaktive Prüfung alle Ausbildungsplatz- und Arbeitsablehnungen. Dazu haben wir folgenden Antrag vorgelegt:
„Die Ausländerbehörde im Landratsamt überprüft auf Basis des aktuellen innenministeriellen Schreibens proaktiv die Ausbildungsplatzablehnungen und Arbeitsablehnungen der vergangenen Wochen in Form einer Einzelfallprüfung neu. Dies betrifft alle Ablehnungen seit Inkrafttreten des IM-Schreibens an die Ausländerbehörden vom 19.12.2016, in der eine restriktivere Handhabung bzw. Nichtgewährung der Ausbildungsduldungen verordnet wurde. Insbesondere gilt es die Ablehnungen von geflüchteten Menschen aus Afghanistan zu prüfen.“
Begründung: Wir begrüßen das aktuelle innenministerielle Schreiben, in dem der Ermessensspielraum und die Einzelfallentscheidung der Ausländerbehörden bei Anträgen auf Beschäftigungs- bzw. Berufsausbildungserlaubnis hervorgehoben werden. Auch bereits abgelehnte Anträge könnten nun zur Überprüfung nochmals vorgelegt werden.
Es ist jedoch unrealistisch, alle Geflüchteten, deren Anträge bereits abgelehnt wurden, mit dieser Information zu erreichen. Auch hören wir aus ehrenamtlichen Kreisen, die Geflüchtete bei diesen bürokratischen Fragen beraten und begleiten, dass diejenigen, die eine Ablehnung erhalten haben, verständlicherweise sehr entmutigt sind. Die Ehrenamtlichen tun sich wiederum schwer damit zu differenzieren, welche Fälle nochmals eine Chance in der Ausländerbehörde hätten und welche nicht.
Aufgrund der Äußerungen aus dem Innenministerium fordern wir daher die Ausländerbehörde in Erding auf, proaktiv alle Ausbildungsplatzablehnungen und Arbeitsablehnungen, die in den letzten Wochen erfolgt sind, in Form einer Einzelfallbeurteilung neu zu überprüfen und die Antragsteller im positiven Fall zu kontaktieren. Dies gilt insbesondere für Ablehnungen von Anträgen, die von Afghanen gestellt wurden und deren Ablehnung sich nur auf die Herkunft aus Afghanistan stützen.
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