Antrag von Grünen und ÖDP: Photovoltaik-Nutzung auf öffentlichen und anderen Dächern

Antrag von Grünen und ÖDP: Photovoltaik-Nutzung auf öffentlichen und anderen Dächern

Der Erdinger Stadtrat möge beschließen, dass mit einem lokalen Partner wie den Stadtwerken Erding oder der EVE (Energievision Landkreis Erding)

Begründung und Erläuterung:

Die Solarstromerzeugung auf den oben erwähnten Dächern hat noch ein hohes Ausbaupotential und könnte damit einen nennenswerten Beitrag für den Klimaschutz leisten. Derzeit deckt Solarstrom im Bundesschnitt lediglich etwa 7,5% des Stromverbrauchs.

Bei Ausschreibung, Realisierung und Betrieb durch die Kommune können in der Regel keine marktüblichen Gestehungskosten und damit auch keine nennenswerte Rendite erreicht werden. Deshalb kommt es viel zu selten zur Umsetzung.

Bei Beauftragung eines lokalen Partners, der auch die Kompetenz für die Anlagenbetreuung und Abrechnung mitbringt, ist neben der Einsparung von CO2 und geringeren Strompreisen für den Eigenbedarf auch mit entsprechender Kostensenkung zu rechnen.

Für Wohnungsbesitzer gibt es bereits eine gesetzliche Grundlage, welche den Eigenverbrauch von selbsterzeugtem Strom lukrativ macht. Im Bereich des Geschosswohnungsbaus soll das kürzlich beschlossene Mieterstromgesetz den Verbrauch des auf dem eigenen Dach erzeugten Stroms auch durch Mieter unterstützen und den Strompreis für die Bewohner reduzieren.

Dies ist gerade im Bereich des sozialen Wohnungsbaus eine weitere Komponente zur Kostensenkung, zumal ein lokaler Partner durch seine Kompetenz in der Betriebsführung, durch Großeinkauf und günstige Versicherung finanziell attraktivere Angebote anbieten kann.

Da all dies für die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern jedoch ein neuer und komplexer Themenbereich ist, besteht hier eine nicht zu unterschätzende Hemmschwelle, um aktiv zu werden.

Kommt das Angebot jedoch als Dienstleistung von einem vertrauensvollen Partner, sollte der Erschließung dieser Dächer nichts mehr im Wege stehen.

Drei mögliche Umsetzungsmöglichkeiten:

Bei der Auslegung der Anlagen sollte nicht nur der derzeitige Verbrauch im Gebäude berück-sichtigt werden, sondern auch die regenerative Lademöglichkeit von E-Fahrzeugen. Hier kann die Mittagsspitze besonders gut ausgenutzt werden.

Synergieeffekte:

Ausblick: Das Verfahren kann bei einem geeigneten Nutzerprofil auch auf Blockheizkraftwerke ausge-dehnt werden (derzeit im Mieterstromgesetz nicht berücksichtigt)

Mit freundlichen Grüßen

Günther Kuhn, Herbert Maier, Helga Stieglmeier, Eva-Maria Döllel, Stephan Treffler Anlage: Mieterstromförderung per Gesetz