Stellungnahme von Jerzy Montag zum Bericht „Landrat: Glaubitz kann Prozess vermeiden“ vom 15.12.2018

Stellungnahme von Jerzy Montag zum Bericht „Landrat: Glaubitz kann Prozess vermeiden“ vom 15.12.2018

Als Rechtsanwalt des grünen Kreisrats Stephan Glaubitz sehe ich mich verpflichtet, einige falsche Informationen des Landrats Bayerstorfer und seiner Mitarbeiter über meinen Mandanten richtig zu stellen.

1. Die Klage gegen Herrn Glaubitz wurde vom Landrat Bayerstorfer angestrengt und vom Freistaat Bayern erhoben. Das Landgericht hat bereits einen Gerichtstermin im Februar 2019 bestimmt. Die einzige Möglichkeit, diesen Prozess noch zu „vermeiden“ ist, dass der Freistatt und der Landrat Bayerstorfer die Klage zurücknehmen. Herr Glaubitz als Beklagter kann den Prozess nicht „vermeiden“, er wird ihm aufgezwungen.

2. Niemand anders als der Kläger bestimmt den Streitwert seiner Klage. Dass Landrat Bayerstorfer und auf seine Veranlassung der Freistaat einen Streitwert von € 91.561,07 angezeigt haben, steht in ihrer Klageschrift. Nur dieser Streitwert bestimmt die Höhe der Kosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) eines Prozesses. Die Stellungnahme des Landrats, aus dem Streitwert könne man nicht auf die Belastung schlussfolgern, die auf Herrn Glaubitz zukommen kann, zeugt von völliger Unkenntnis der gesetzlichen Regeln der Zivilprozessordnung.

3. Der Landrat Bayerstorfer und seine Mitarbeiter wollen zwischen Äußerungen eines gewählten Kreisrats in einer Kreistagssitzung und außerhalb unterscheiden und damit Aussagen von Herrn Glaubitz als wenig schutzwürdige private Äußerungen hinstellen. Sie verkennen, dass es einen Schutz der Äußerungen von Parlamentariern (Indemnität) nur im Bundestag und im Landtag gibt. Die Äußerungen von Herrn Glaubitz waren zu keinem Zeitpunkt nur „private“ Äußerungen, sondern immer von seinem Wahlamt als Kreisrat getragene Meinungsäußerungen zu einem in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierten Thema.

4. Schließlich hat Herr Glaubitz seine ursprünglichen Äußerungen, er kenne unzählige Fälle willkürlicher Entscheidungen des Ausländeramts, längst zurückgenommen. Sie sind auch nicht Gegenstand des ihm jetzt aufgezwungenen Prozesses. In dem Prozess geht um Fragen wie zB, ob man bedrohlich klingende Schreiben des Ausländeramts: „Wir beabsichtigen Ihren Antrag auf Arbeitserlaubnis aus folgenden Gründen abzulehnen … (es folgen immer wieder gleich klingende Gründe)“ umgangssprachlich als “Zwischenbescheid“ bezeichnen darf oder ob einem Kreisrat auch noch seine Wortwahl verboten werden darf

Ich bin sehr zuversichtlich, wie die Gerichte darüber urteilen werden.

Rechtsanwalt Jerzy Montag