
Schottergärten sind nicht genehmigungsfähig.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bitte legen Sie dem Stadtrat folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung vor:
In Bebauungsplänen und Baugenehmigungen sowie im Mitteilungsblatt wird zukünftig darauf hingewiesen, das die Errichtung von Schotter-/Steingärten durch die bayerische Bauordnung nicht genehmigungsfähig ist.
Begründung: Leider werden immer mehr Steingärten errichtet, die keinen Lebensraum für Insekten, Vögel, Igel etc. bieten. Diese wirken sich negativ für Naturvielfalt und Mikroklima aus. Einige Gemeinden haben deshalb bereits entsprechende Verbote erlassen (z.B. FFB, Erlangen..). Dies ist eigentlich gar nicht nötig, da die bayerische Bauordnung dies ohnehin indirekt nicht zulässt: In Bayern schreibt das Gesetz in Artikel 7 Absatz 1 Nummer 1 vor, dass unbebaute Flächen was- seraufnahmefähig zu belassen sind. Viele Schottergärten sind allerdings auf einer Folie oder einem Vlies angelegt. Die Fläche ist dann größtenteils versiegelt. Solche Schottergärten verstoßen daher gegen die geltende Rechtslage. Außerdem gibt es in der Bauordnung ein Begrünungsgebot, wodurch Flächen begrünt oder bepflanzt werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Maier, Cornelia Ermeier, Helga Stieglmeier, Gerhard Ippisch, Stefan Lorenz, Verena Comperl