Kreisausschuss beschliesst Nichtbefassung von 2 Grünen-Anträgen

Kreisausschuss beschliesst Nichtbefassung von 2 Grünen-Anträgen

Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen im Erdinger Kreistag hatte wie berichtet (www.gruene-erding.de/home/home-single/regierung-von-oberbayern-bestaetigt-kreistagsfraktion-antraege-muessen-dem-kreistag-oder-dem-zustaendigen-ausschuss-zur-entscheidung-vorgelegt-werden ) erfolgreich bei der Regierung von Oberbayern nachgefragt, ob die Nichtbehandlung von einigen Ihrer Anträge durch den Landrat rechtens ist.

Daraufhin standen heute in der Sitzung des Kreisausschusse die ersten beiden betroffenen Anträge, auf der Tagesordnung. Die Sitzungsvorlage und die Argumentation des Landratsamtes können Sie hier nachlesen: https://bi.landkreis-erding.de/vo0050.asp?__kvonr=6679

Der Kreisausschuss votierte mit 9:4 für die Nichtbefassung.

Hier lesen Sie die Stellungnahme von Fraktkionssprecher Florian Geiger heute im Ausschuss:

"Ich bin irritiert: In der Einleitung zum Vorlage-Bericht heisst es: „Am 29.10.2020 haben wir Ihr Anliegen […] in der Bürgermeisterdienstbesprechung sowie am 05.01.2021 per Brief aus unserer Sicht abschließend behandelt. […] Auch möchten wir darauf hinweisen, dass es Ihnen als Kreisräte und Kreisrätinnen in jedem dafür zuständigen Ausschuss obliegt, Ihren Antrag einzubringen und auf eine Abstimmung hinzuwirken.“

Obliegen heisst laut Duden u.a. jemandem als Pflicht, Aufgabe zufallen.

Was genau heisst das übersetzt, Herr Landrat? Wir hätten trotz der „abschließenden Behandlung“ durch den Landrat und die Bürgermeisterdienstbesprechung nur noch öfter insistieren müssen, damit unsere Anträge behandelt werden?  Anträge können doch aber nur behandelt werden,wenn sie auf der Tagesordnung stehen.

Zu den Inhalten des Vorlageberichts:

Es wird Nicht-Befassung vorgeschlagen. Das ist aufgrund der Vorgeschichte nicht überraschend.

Wir sind trotzdem froh, dass der Antrag nun auf der Tagesordnung steht. Und sind auch weiterhin der Meinung, dass der Kreistag hier eine Zuständigkeit hat. Deutschlandweit haben sich (Stand 14.06.2023) 321 Kommunen und Landkreise zu sicheren Häfen erklärt (Laut Webseite der Seebrücke), darunter auch mehrere Landkreise.

Im weiteren Verlauf wird allerdings nur einmal mit dem fehlenden Zuständigkeitsbereich des Kreistags argumentiert.

Dann folgen Argumente zur Haushaltslage, zur Situation auf dem Wohnungsmarkt, zur geänderten Weltlage vor allem im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands.

Das impliziert zwar eine ablehnende Haltung zu den Anträgen. Lässt aber nicht den Schluss zu, dass eine Nichtbefassung wegen Nichtzuständigkeit zwingend ist. Sondern eben nur eine Ablehnung des Antrags.

In unserem Antrag heisst es: „Seit 2016 ist die Zahl der Geflüchteten, die Europa über das Mittelmeer erreichen stark zurück gegangen. Trotzdem fanden im Jahr 2019 – nach Angaben der UN-Flüchtlingshilfe – 1.319 Menschen im Mittelmeer den Tod oder wurden vermisst; mehr als drei Menschenleben täglich. (2)“ Seitdem sind laut Schätzung der UN-Flüchtlingshilfe um als 7000 Menschen ertrunken.." (Florian Geiger)