Johannes Becher und Claudia Köhler fordert Steuerbefreiung fürs Ehrenamt
Wenn gemeinnützige Vereine einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb haben und rein ehrenamtlich Gewinne für gemeinnützige Zwecke erarbeiten, darf am Ende nicht das Finanzamt der größte Gewinner sein. Johannes Becher, stellv. Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bayerischen Landtag und Claudia Köhler, haushaltspolitische Sprecherin, fordern deshalb eine vollständige Steuerbefreiung für gemeinnützige Vereine, soweit die Tätigkeit rein ehrenamtlich erfolgt und keinerlei Konkurrenz zu örtlichen Gewerbetreibenden besteht.
Ein gutes Beispiel aus der Praxis ist der Bürgerring e.V. in Geisenfeld, der gespendete Waren aus der Bevölkerung annimmt und für kleines Geld in ehrenamtlicher Arbeit verkauft. Das ist nachhaltig, ein großartiges Angebot für Menschen mit geringem Einkommen und es werden damit Gewinne erzielt, die voll umfassend wieder für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Im vergangenen Jahr musste der Verein rund 70.000 Euro Steuern, weil auch in so einer Konstellation Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer veranschlagt werden. Dieses Geld würde ansonsten direkt den Vereinen und Einrichtungen vor Ort zugutekommen.
„Jeder Ehrenamtseuro muss dort bleiben, wo er erwirtschaftet wurde: bei den Menschen vor Ort“, erklärt Johannes Becher. Becher kennt die Situation auch aus eigener Erfahrung: Er ist Gründer und Vorsitzender des Sozialvereins Tante Emma e.V. in Freising. „Hinter solchen Projekten stehen unzählige Stunden ehrenamtlicher Arbeit, Verantwortung und Herzblut. Umso schwieriger ist es auch gegenüber den Ehrenamtlichen zu vermitteln, dass Sozialvereine, die sämtliche Erlöse spenden, in erheblichem Maße Steuern zahlen. Das geht am eigentlichen Gedanken von Ehrenamt vorbei.”
Der Antrag der Grünen im Bayerischen Landtag fordert die Staatsregierung daher auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, gemeinnützige Vereine mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer vollständig zu befreien. Voraussetzung soll sein, dass die Arbeit vollständig ehrenamtlich erfolgt, die Erlöse ausschließlich gemeinnützigen oder sozialen Zwecken zugutekommen und keine Konkurrenz zu örtlichen Gewerbetreibenden besteht.
„Ehrenamtliche Vereine entlasten unsere Gesellschaft und oft auch den Staat. Wer dieses Engagement ernsthaft würdigen will, muss dafür sorgen, dass das Geld nicht beim Fiskus versickert, sondern vollständig dem Gemeinwohl dient“, so Claudia Köhler.