Johannes Becher fordert Ende der unbegründeten Wachstumsfantasien
Nach Plänen von Lufthansa und Flughafen München GmbH (FMG) soll das Terminal 2 weiter ausgebaut werden. Ein sog. T-Stiel am bereits bestehenden Satelliten des Terminal 2 soll die Kapazität des Flughafens ab 2035 um weitere 10 Millionen Passagiere pro Jahr erhöhen. Das verkündete Lufthansa-Chef Carsten Spohr am gestrigen Montag. Bisher war noch offen, ob die Lufthansa ihre Mittel lieber für den Ausbau am Flughafen Frankfurt oder München einsetzen würde. „Die Lufthansa rechnet sich mit dem nun angekündigten Ausbau am MUC wohl ein höheres Maß an Gestaltungsfreiheit aus, da sie am Terminal 2 bereits als Miteigentümerin zu 40% beteiligt ist. Es ist zu vermuten, dass es auch bei diesem Ausbauprojekt wieder eine Wachstumsvereinbarung zwischen Lufthansa und FMG geben wird“, meint Johannes Becher, stellv. Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bayerischen Landtag.
„Aus meiner Sicht ist das Projekt reiner Größenwahn! De facto ist der geplante T-Stiel ein viertes Terminal – nach Terminal 1, Terminal 2 und dem Satelliten. Das Ganze wird mit Sicherheit viele hundert Millionen kosten und soll zufällig im Jahr 2035 in Betrieb gehen – das Jahr, in dem nach Ansinnen der FMG auch die dritte Startbahn fertiggestellt sein soll. Mit dem Ausbau will die FMG offensichtlich den Druck für den Bau einer dritten Bahn erhöhen. Ohne jeglichen Bedarf oder aktuelle Prognosen über die zukünftige Entwicklung der Flugverkehrsnachfrage. Das Damoklesschwert hängt nun also noch schwerer über der Flughafenregion“ mahnt Johannes Becher.
„Mit zeitgemäßer Politik hat das nichts mehr zu tun. Die Menschen in der Region sind ohnehin bereits übermäßig durch den Lärm und die Schadstoffe des Flugbetriebs belastet. Wir brauchen endlich ein Ende dieser ewigen Wachstumsfantasien, die Beerdigung der dritten Startbahn und echten Klima- und Gesundheitsschutz für die Menschen hier vor Ort“, fordert Johannes Becher.
Ob der Ausbau tatsächlich zur Umsetzung kommt, bleibt erstmal fraglich. Hierfür ist die Zustimmung aller Gesellschafter notwendig: Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Bayern und Landeshauptstadt München.