Schluss mit dem Offenhalten von Schlupflöchern für eine 3. Startbahn!

Pressemitteilung von MdL Johannes Becher

Bechers Einschätzung nach dem ersten Verhandlungstag:

Am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof begann gestern der Gerichtsprozess zur 3. Start- und Landebahn am Münchner Flughafen. Gegen ein „ewiges Baurecht“ geklagt haben der Landkreis Freising, die Stadt Freising und die Gemeinde Berglern im Landkreis Erding zusammen mit dem Bund Naturschutz und Privatpersonen. Johannes Becher (stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bayerischen Landtag und verantwortlich für die Landkreise Freising, Erding und Pfaffenhofen) hat den Tag interessiert verfolgt. Wie das Gericht entscheidet, ist für ihn offen, er hofft auf ein Urteil zu Gunsten der Kläger.

Für Becher ist klar: „Bei mir bestätigt sich der Eindruck der Vergangenheit, dass die Öffentlichkeit vom Münchner Flughafen hinters Licht gezogen wird und das Moratorium der Bayerischen Staatsregierung nicht das wert ist, was man behauptet. Die FMG sucht unbeirrt weiter nach Schlupflöchern und Tricksereien, um eine 3. Start- und Landebahn umzusetzen. CSU und FW erzählen den Menschen, dass das Projekt auf Eis liegt und die FMG erwirbt im Hintergrund relevante Grundstücke. Das alles vorbei am Votum der Bürgerinnen und Bürger und vorbei an Koalitionsvereinbarungen. Unser Ziel bleibt klar: Wir wollen das Baurecht für das Projekt 3. Start- und Landebahn aufgeben und das Projekt aus dem Landesentwicklungsplan streichen. Ein ewiges Baurecht kann und darf es nicht geben.“

Das Gericht beschäftigt sich mit zwei wesentlichen Rechtsfragen:

1. Ist ein Planfeststellungsbeschluss teilbar? Bechers Einschätzung nach ist das der Fall, weil z.B. die Projekte S-Bahn-Tunnel Erdinger Ringschluss und 3. Start- und Landebahn inhaltlich – entgegen der Ausführungen der FMG und der Regierung von Oberbayern – in keinem Zusammenhang stehen.

2. Wurde mit dem Bau bereits begonnen? Mit dem Bau der 3. Startbahn wurde nicht im eigentlichen Sinne begonnen und auch stets politisch behauptet, dass das Projekt „auf Eis liegt“. Juristisch wird jetzt allerdings argumentiert, dass im teilweisen Erwerb von benötigten Grundstücken ein Beginn des Bauvorhabens gesehen werden könnte. Hier wird entscheidend sein, ob die erworbenen Grundstücke im Verhältnis zu den benötigten Restflächen stehen oder im Verhältnis zur Gesamtfläche des Bauvorhabens.

„Etliche der jetzt diskutierten Grundstücke wurde nach dem Beschluss des Moratoriums im Jahr 2018 erworben. Jetzt wird behauptet, dass die Grundstücke erworben werden mussten, weil die Eigentümer einen Anspruch auf Kauf der überplanten Grundstücke durch den Flughafen haben. Es wäre spannend zu erfahren, wie viele Eigentümer diesen Rechtsanspruch tatsächlich gegenüber der Flughafen München GmbH geltend gemacht haben und den Flughafen „genötigt“ haben die Grundstücke zu erwerben. Aus meiner Sicht wird hier immer so argumentiert, wie man es halt gerade braucht, um irgendwie doch noch das Unsinns-Projekt 3. Startbahn zu rechtfertigen.“, so Becher.

Mit einer Entscheidung des Gerichts wird aktuell Anfang August gerechnet.