Grüner Erfolg im Landtag – Ein Stück weniger Bürokratie auf Volksfesten 16. Mai 202516. Mai 2025 Die Bayerische Staatsregierung übernimmt Bechers Vorschlag Gute Nachrichten für Schaustellerinnen und Schausteller in Bayern: Wer eine Reisegewerbekarte besitzt, muss künftig keine zusätzliche Schankerlaubnis mehr bei jeder einzelnen Kommune beantragen, um Alkohol auf Volksfesten ausschenken zu dürfen. Damit entfällt eine bürokratische Hürde, die bisher mit zusätzlichem Aufwand und Gebühren verbunden war. Johannes Becher, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Landtags-Grünen, hatte die Streichung dieser Doppelregulierung bereits im November 2024 beantragt – mit Verweis auf Nordrhein-Westfalen, wo diese Praxis unter der Grünen Wirtschaftsministerin Mona Neubaur längst erfolgreich umgesetzt wurde. „Wenn es in Nordrhein-Westfalen geht, muss es auch hier gehen“, betonte Becher damals. Zunächst wurde die Initiative der Grünen im Bayerischen Landtag noch abgelehnt. „Die inhaltlichen Gründe von CSU und Freien Wählern erschlossen sich mir aus den wortreichen Debatten leider nicht“, so Becher rückblickend. „Aber schön, dass dieser Widerstand nun offenbar aufgegeben wurde und man sich gemeinsam über diesen Erfolg beim Bürokratieabbau freuen kann.“ Dass die Bayerische Staatsregierung die Regelung nun doch umsetzt, ist ein echter Fortschritt für die Betroffenen – insbesondere für kleine und mittlere Betriebe, die auf Volksfesten wirtschaften. „Am Ende zählt für mich, dass wir in der Sache vorankommen“, sagt Becher. „Gut, dass es künftig einfacher wird – das ist ein kleiner, aber konkreter Beitrag zum Bürokratieabbau in Bayern. Auf geht’s zum Nächsten!“