
Der Marktgemeinderat Isen hat in seiner Sitzung am 14.03. mit 13:8 Stimmen eine Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms abgelehnt. In dieser Fortschreibung geht es um den Beschluss der bayerischen Landesregierung, den Alpenplan auszuhöhlen, um eine Ski-Schaukel am Riedberger Horn zu ermöglichen. Die Mehrheit der Markgemeinderät*innen fühlte sich nicht zuständig.
Die Beschlussempfehlung lautete "keine Stellungnahme". Auf Antrag von Grünen-Gemeinderat Florian Geiger stimmte der Marktgemeinderat über eine Stellungnahme gegen die Änderung des Schutzstatus des betroffenen Gebietes im Alpenplan ab. Wie in vielen anderen Gemeinden fand sich keine Mehrheit, die sich für den Schutz der bayerischen Alpen aussprechen wollte.
Auch Bürger*innen können sich gegen die geplante Änderung aussprechen. Eine Email genügt. Die Mustereinwendung des DAV finden Sie hier: www.alpenverein.de/natur-umwelt/riedberger-horn-jetzt-sind-sie-gefragt_aid_29140.html
Hier lesen Sie die abgelehnte Stellungnahme im Wortlaut und die Erklärung des Deutschen Alpenvereins:
"Die Gemeinde Isen lehnt die von der Staatsregierung geplante Änderung der Zonierung des Alpenplans ab. Der Alpenplan in seiner heutigen Form sorgt seit über 40 Jahren für einen Ausgleich zwischen dem Schutz der sensiblen Bergwelt und einem gemäßigten wirtschaftlichen Wachstum. Der vom Ministerrat am 07.02.2017 verabschiedete Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern dient lediglich dem Bau einer Skischaukel am Riedberger Horn. Durch diese Pläne werden bewährte Prinzipien zum Schutz der Bayerischen Alpen zugunsten wirtschaftlicher Interessen einzelner Interessengruppen in nicht akzeptabler Weise aufgeweicht.
Außerdem ist zu befürchten, dass hier ein Präzedenzfall für die Realisierung weiterer umweltschädlicher Projekte geschaffen wird. Das konkrete Projekt am Riedberger Horn würde darüber hinaus auch gegen die internationale Alpenkonvention verstoßen, die es verbietet sogenannte „labile Gebiete“ zu bebauen oder planieren. Nach Einschätzung des Landesamtes für Umweltschutz (LfU) drohen bei einer Realisierung erhebliche Murenabgänge durch die Rodung von ca. sechs Hektar Bergwald. Eine Erschließung würde zudem stark schädliche Einflüsse auf die lokale Birkhuhnpopulation haben. Die geplante Kompensation durch die ersatzweise Aufnahme der Gebiete am Bleicherhorn sowie am Hochschelpen ist nicht ausreichend. Die beschriebenen Gebiete sind bereits heute als hochwertige Schutzgebiete ausgewiesen. Die Aufstufung in Zone C des Alpenplans hätte nur geringfügige Verbesserungen zur Folge. Zusammenfassend teilen wir die Auffassung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, das die geplante Änderung ebenfalls ablehnt.
Stellungnahme des DAV: Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) zur Änderung des Alpenplans im Bereich des Riedberger Horns Der Alpenplan wurde in seiner 44-jährigen Geschichte nie geändert. Das aus gutem Grund. Denn er hat Bayern, verglichen mit anderen Alpenländern, vor überbordenden Skigebietserschließungen bewahrt und damit auch geholfen, die Vielfalt im bayerischen Alpentourismus zu erhalten.
Die geplante Änderung wäre ein Präzedenzfall, der weiteren Erschließungsvorhaben Tür und Tor öffnen würde. Die geplante Skischaukel am Riedberger Horn verläuft mitten durch eines der größten Vorkommen des Birkhuhns in Bayern. Der Bau von Lift und Piste bedroht diese streng geschützte Vogelart ganz massiv. Das Gebiet ist geologisch äußerst labil. Die Alpenkonvention, Protokoll Bodenschutz Art. 14 widerspricht der Genehmigung für den Bau und die Planierung von Skipisten in labilen Gebieten. Das Riedberger Horn gilt mit zwei festgestellten Rutschungen als labiles Gebiet. 91% der bayerischen Bevölkerung sprechen sich für den Erhalt des bayerischen Alpenplans ohne Ausnahmen für neue Skigebiete aus und lehnen Neuerschließungen in der so genannten Ruhezone C ab
Florian Geiger