Sitzung des Kreisausschusses: Debatte über Kommunal-Pass

Sitzung des Kreisausschusses: Debatte über Kommunal-Pass

In der gestrigen Sitzung des Kreisausschusses gab es eine erneute Debatte über den Kommunal-Pass. Anlass war der Antrag des Landratsamtes überplanmäßige Ausgaben im Bereich Asyl zu genehmigen. Das Landratsamt legte eine detaillierte Auflistung der Kosten für die bis April 2016 praktizierte Bargeldauszahlung an Asylbewerber*innen vor (siehe Sitzungsvorlage). Die Kosten des Kommunal Passes wurden genannt, aber nicht weiter ausdifferenziert.

Zur Überweisung der monatlichen Leistungen auf Bankkonten – für die die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen im Kreistag plädiert und wie sie bereits im Landkreis Freising erfolgreich praktiziert wird – wurden keine Angaben gemacht. Auf meine Nachfrage führten Landrat und Verwaltung aus, dass durch die Einführung des Kommunal Passes die Kosten und der Verwaltungsaufwand deutlich gesenkt werden konnten. Die Argumente gegen die Überweisung auf Bankkonten (erhöhter Verwaltungsaufwand, monatliche händische Eingabe der Bankdaten, monatliche Überprüfung der Bankdaten, erhöhter Argumentationsaufwand gegenüber der Regierung von Oberbayern, zu wenige Bankkonten der Asylbewerber*innen) haben mich allerdings nicht überzeugt. Meiner Meinung nach könnten mit relativ kurzer Vorlaufzeit ein Großteil der Geflüchteten Bankkonten anlegen und würden dies – auch nach Überzeugung der Helferkreise – auch gerne tun, wenn sie damit die mit dem Kommunal Pass verbundenen Einschränkungen umgehen könnten. Auch den dargestellten erhöhten Verwaltungsaufwand kann ich nicht nachvollziehen. Landrat Bayerstorfer führte dazu unter anderem auch aus, dass man bei mangelnder Mitwirkung der Leistungsberechtigten oder Abschiebung den Kommunalpass mit sehr kurzer Frist sperren könnte. Dies sei bei bereits überwiesenen Leistungen auf Konten nicht möglich.

Insgesamt war die Debatte sehr sachlich. Die Argumente sind alle bereits ausgetauscht worden, die gegenseitigen Positionen sind bekannt und letztendlich entscheidet über den Modus der Auszahlung nicht der Kreistag, sondern das staatliche Landratsamt. Der Kreistag ist in dieser Thematik nur für die haushalterischen Folgen zuständig.

Den Bericht im Erdinger Anzeiger zur Debatte können Sie hier nachlesen

Florian Geiger

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