
In der Sitzung des Kreistags am 09.05. hatte Landrat Martin Bayerstorfer großzügig konstatiert, dass der Landkreis gewisse "rechtswidrige Dinge", die ehrenamtliche Flüchtlingshelfer täten, um Flüchtlingen mit Hilfe des Kommunal Passes Bargeld zu besorgen, geduldet würden. Dafür erntete er einen Sturm der Entrüstung bei den Helferkreisen, die sich nun auch noch kriminalisiert sahen. Obwohl sie es waren, die durch ihre Hilfe und ihren Einsatz die äußerst missglückte und überstürzte Einführung des Kommunal Passes auffingen und dadurch für die Geflüchteten einigermaßen erträglich gestalteten. (siehe auch Bericht Erdinger Anzeiger vom 10.05.)
Nun rudert der Landrat zurück. Weil ich – ehrlich gesagt – nicht verstehe, was genau Landrat Bayerstorfer "nie so behauptet" hat, hier die Pressemitteilung des Landratsamts vom 06.07. im Wortlaut:
"Kommunalpass: BargeldbezugSeit dem 01. Juli können die im Landkreis Erding beheimateten Flüchtlinge mit dem Kommunalpass einen Teil ihrer monatlichen Bezüge (also das sogenannte „Taschengeld“) in bar an den Geldautomaten der Regionalbanken beziehen. Neben der Sparkasse Erding Dorfen, den VR Banken Erding, Taufkirchen-Dorfen und der RVB Isen-Sempt ist eine besonders günstige Abhebefunktion auch bei den Raiffeisenbanken Erding und St. Wolfgang möglich. Die Kosten pro Abhebung sind deutlich geringer als die monatliche Gebühr für die Führung eines Girokontos.
Entgegen der erfolgten Eingabe bei der Regierung von Oberbayern durch die Kreisrätinnen Stieglmeier, Dieckmann und Treffler spricht aus Sicht des Landrats selbstverständlich auch nichts dagegen, wenn die Ehrenamtlichen gemeinsam mit den Flüchtlingen Einkäufe über deren Karte tätigen und ihnen den Gegenwert anschließend in bar erstatten. Dies hat der Landrat nie so behauptet.
Landrat Bayerstorfer hatte im Kreistag lediglich auf gewisse rechtswidrige Aspekte hingewiesen. Gemeint war, dass eine Weitergabe der Karte mit PIN-Nummer von den Flüchtlingen an die Ehrenamtlichen nicht rechtskonform sei, dieses Verfahren aber bis zur technischen Umsetzung des Bargeldbezuges geduldet werde. Alle Besitzer des Kommunalpasses wurden bei der Ausgabe der Karte über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert, nach denen eine Weitergabe der Karte zu ihrer eigenen Sicherheit untersagt ist." (http://landkreis-erding.de/Home/Pressemitteilungen.aspx?rssid=37F9A399-CB91-4C0E-970F-6874918D1E03)
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