Sehr geehrter Herr Landrat,
bitte legen Sie folgenden Antrag dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vor:
Der Kreistag möge beschließen: Die Schulbücher der Schulen für die der Landkreis Sachaufwandsträger ist, werden ab kommendemSchuljahr wieder dezentral durch die Schulen bestellt und nicht mehr zentral durch den Landkreisbeschafft.
Begründung:a) die rechtliche Möglichkeit besteht nach Aussage der Rechtsabteilung des Börsenverein des deutschenBuchhandels / Abteilung Bayern (Siehe Details weiter unten)b) die dezentrale Beschaffung durch die einzelnen Schulen bietet viele Vorteile:
Rechliche Details zur Schulbuchbestellungen unter Berücksichtigung der BuchpreisbindungA. Rechtliche Rahmenbedinqunqen:Seit 1. Oktober 2002 schreibt das Buchpreisbindungsgesetz die ausnahmslose Preisbindung für Verlagserzeugnisse vor. Alle Verlage mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland müssen demzufolge verbindliche Ladenpreise für Bücher festlegen, an die sich alle Letztverkäufer zu halten haben (Buchhandlungen, Schulbuchhändler, Verlage, die Schulen direkt beliefern,…). Allerdings regelt § 7 Abs. 3 Ausnahmen von der Preisbindung durch Nachlassgewährung bei der Schulbuchbeschaffung.
B. Auswirkungen und Anwendungen:Alle Schulbuchnachlässe sind abschließend im § 7 Abs. 3 Buchpreisbindungsgesetz geregelt. Weitergehende Nachlässe oder Abweichungen davon sind unzulässig. Darüber hinaus sind Zusatzleistungen des Buchhändlers ohne Aufpreis zulässig, soweit sie handelsüblich sind. Handelsübliche Zusatzleistungen sind beispielsweise: Lieferung frei Haus, nach Terminvereinbarung, Klassenweise verpackt und geliefert in die einzelnen Fachräume, …Entscheidendes Faktum für die Einräumung von Nachlässen ist der Eigentumserwerb durch die öffentliche Hand, eines Beliehenen oder allgemein bildender Privatschulen, die den Status staatlicher Ersatzschulen besitzen. Aufgrund dieser Gesetzeslage lässt sich die Schulbuchbeschaffung unter 2 Gesichtspunkten abwickeln.: